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SPENDEN

Wir bieten einer Vielzahl von Tieren, die eine Rehabilitation benötigen, einen sicheren Zufluchtsort. Wir haben derzeit über 250 Bewohner auf der Farm, darunter: Esel, Ziegen, Schweine, Hunde (einschließlich Blindhunde, Kampf- / Kampfhunde und Überlebende von Missbrauch und Vernachlässigung), Nagetiere, vor Unfällen und Missbrauch gerettete Vögel, Hühner, Enten , Gänse und viele Katzen, die den Hof ohne Einladung zu ihrem Zuhause machen!

 

Wir arbeiten mit Kindern mit unterschiedlichem Hintergrund, einschließlich Kindern mit unterschiedlichen Lernfähigkeiten, mit Autismus, solchen in Therapie, gefährdeten Jugendlichen und mehr. Die Kinder helfen mit inspirierendem Mitgefühl, jedes Tier zu füttern, zu reinigen und zu pflegen.

 

Bei allen Arbeiten auf dem Hof sind wir auf Freiwillige angewiesen – und ohne Ihre wertvollen Spenden würden wir einfach nicht existieren.

 

Bitte öffnen Sie Ihr Herz und spenden Sie. Ihre Spende hilft, die Farm und all ihre pelzigen und gefiederten Bewohner zu retten.

Spenden per Banküberweisung:

Hapoalim 12
Filiale 675
Konto Nr. 421470
Im Namen der Keren-Or Farm (AR)

Danke

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Das Projekt " Mieter adoptieren" Wählen Sie Ihren Lieblingsmieter, wählen Sie das für Sie passende Adoptionspaket und erhalten Sie eine Mieterübernahmeurkunde und andere Überraschungen.
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Der Verein hat die Genehmigung für Abschnitt 46 der Einkommensteuerverordnung erhalten, wonach jeder, der mehr als 190 NIS an eine öffentliche Einrichtung oder an mehrere öffentliche Einrichtungen gespendet hat, Anspruch auf eine Einkommensteuergutschrift für dieses Jahr hat!

Jetzt können unsere lieben Spender sowohl für den Tierschutz spenden als auch eine Steuergutschrift erhalten!

Stornierungs-/Transaktionsrichtlinie: Der Testamentsvollstrecker kann sich an die gemeinnützige Organisation wenden, um Rechnungsinformationen anzufordern und eine Transaktion zu stornieren. Gemäß dem Verbraucherschutzgesetz von 1981 kann eine Transaktion innerhalb von 30 Tagen nach dem Beitrag im Internet oder per Telefon storniert werden. Die gemeinnützige Organisation wird die erforderliche Änderung in Übereinstimmung mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Richtlinien bei der Kreditgesellschaft vornehmen. Wenn das Kreditunternehmen dem Verein eine Provision für den Vorgang berechnet, wird der Testamentsvollstrecker mit dieser Provision belastet. Die gemeinnützige Organisation storniert oder ändert einen Spendenbetrag auf Wunsch des Spenders.

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