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Freiwilligenordnung und Sicherheitsregeln am Hof

Vielen Dank!

Wir sind glücklich und dankbar für den Wunsch, Teil der Familie der Farm Volunteers zu werden.

Damit alle Beteiligten einen fruchtbaren und angenehmen Besuch genießen können, gehen Sie bitte die folgenden Regeln durch, die die Sicherheitsregeln des Ortes hervorheben, und unterschreiben Sie ihre Zustimmung und Zustimmung.

  1. Die für Ihre Freiwilligenarbeit auf der Farm verantwortliche Person ist die verantwortliche Person der Farm, und alle seine Anweisungen müssen befolgt werden.

  2. Zur Klarstellung: Alle Ihre Aktivitäten auf dem Hof erfolgen freiwillig und ohne jegliche finanzielle oder sonstige Gegenleistung.

  3. Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie zu und bestätigen, dass hierdurch kein Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis zwischen Ihnen und dem Hof entsteht, dass Ihr Ehrenamt auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin erfolgt, dass es zwischen Ihnen und dem Hof kein Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis geben wird, und so weiter Sie erhalten keine Gegenleistung für Ihre genannte Freiwilligenarbeit. Ihr Ehrenamt unterliegt keinen Gesamtarbeitsverträgen und/oder Tarifvereinbarungen. Sie stimmen auch zu und sind sich bewusst, dass Ihre Freiwilligenarbeit Sie nicht dazu berechtigt, sich bei der Sozialversicherung oder einer anderen Versicherung zu versichern, bei der die Farm versichert ist.

  4. Zwischen den Parteien wird ausdrücklich und im Voraus vereinbart, dass, wenn ein zuständiges Gericht endgültig feststellt und verlangt, dass während der Zeit Ihres Freiwilligendienstes wie angegeben ein Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis zwischen Ihnen und dem Unternehmen begründet wurde, dann:

    1. In einem vom besagten Gericht als Zeitraum zu bestimmenden Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis zwischen uns bestanden hat, entspricht der vereinbarte Lohn für den bestimmenden Zeitraum dem Mindestlohn in der Wirtschaft und richtet sich nach der tatsächlich geleisteten Stundenzahl ehrenamtlich auf dem Hof.

    2. Sie verpflichten sich auch, das Unternehmen für alle Zahlungen und/oder Ausgaben zu verklagen, die dem Unternehmen entstanden sind, für alle Forderungen und/oder Forderungen, die von Ihnen und/oder einer Person in Ihrem Namen eingereicht wurden, aufgrund derer ein Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis zwischen Ihnen begründet wurde und das Unternehmen.

  5. Alle Geräte und sonstigen Gegenstände, die Ihnen im Rahmen Ihres Freiwilligeneinsatzes auf dem Hof zur Verfügung gestellt werden oder in Ihren Besitz gelangen, bleiben in dem Umfang, in dem Sie Ihnen zur Verfügung gestellt werden, jederzeit im Besitz des Hofes, und Sie verpflichten sich hiermit, die Geräte während Ihres Freiwilligeneinsatzes aufzubewahren und Bringen Sie es nach Abschluss der Freiwilligenarbeit oder zu einem anderen Zeitpunkt an die Farm zurück.

  6. Sie verpflichten sich, die unten aufgeführten Bedingungen und Vorsichtsmaßnahmen und Sicherheitsregeln für die Freiwilligenarbeit auf der Farm ("Sicherheitsregeln") gelesen und akzeptiert zu haben.

  7. Sie erklären, dass Sie verstehen, dass Sie in Übereinstimmung mit den Sicherheitsregeln handeln müssen, um Ihre Sicherheit und die Unversehrtheit Ihres Körpers sowie die Nutztiere und andere freiwillige Helfer vor möglichen Schäden zu schützen.

  8. Sicherheitsregeln:

    • Öffnungszeiten des Hofes wie auf der Hofwebseite angegeben. Ein Besuch des Betriebsgeländes und jegliche Aktivität darin darf nur während der Geschäftszeiten und mit Zustimmung des Betriebsleiters durchgeführt werden. Das Betreten des Farmgeländes ohne Erlaubnis und während der Dunkelheit ist strengstens verboten.

    • Der Eingang zum Hof ist ausnahmslos in geschlossenen Schuhen und nur langen Hosen.

    • Käfige nicht ohne Erlaubnis öffnen !! Die Tiere, die entkommen, werden in freier Wildbahn nicht überleben!

    • Geben Sie den Tieren kein Futter ohne ausdrückliche Erlaubnis des Betriebsleiters! Die Bereitstellung von Futter für die Tiere erfolgt in dem Umfang, in dem die Genehmigung erteilt wird, auf dem Boden sitzend und das Anbieten des Futters an die Tiere, wobei den Tieren die Wahl bleibt, Zugang zum Futter zu erhalten.

    • Die Ruhe auf dem Hof muss gewahrt bleiben, nicht schreien, nicht rennen und nicht toben.

    • Heben Sie keine Eier vom Boden auf.

    • Abfälle sollten in den Recyclingbehältern gesammelt und nicht auf dem Hof verstreut zurückgelassen werden.

    • Jagen Sie die Tiere nicht, es ist nicht angenehm für sie.

    • Heben Sie keine Tiere an. Es ist nicht angenehm für sie.

    • Es ist wichtig, jeden Käfig nach dem Betreten zu schließen!

    • Betreten Sie die "Hamzaria" (das für Esel und Ziegen bestimmte Gebiet) oder das Haus des Babys (Schweins) nicht ohne die Erlaubnis der für die Farm verantwortlichen Person, die den Freiwilligen begleiten wird.

    • Stecken Sie keine Finger / Lebensmittel durch das Netz in die Tiere.

  9. Der Besuch des Bauernhofs liegt in der Verantwortung der Besucher, und außer im Zusammenhang mit Körperverletzungen und vorbehaltlich geltender Gesetze übernehmen der Bauernhof oder sein Eigentümer keine Verantwortung für Schäden, die den Besuchern entstehen können. Die Besucher des Hofes verpflichten sich hiermit, weder den Hof noch dessen Besitzer für Schäden zu verklagen, die ihnen während ihres Aufenthaltes auf dem Hof entstehen könnten, und sie haben diesbezüglich keinerlei Rechte.

  10. Der Hof ist ein veganer Hof. Bitte passen Sie sich der Beschaffenheit des Hofes an.

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